MLAR Richtlinien des vorbeugenden baulichen Brandschutzes
Die Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie wurde im Jahr 2001 durch alle Bundesländer baurechtlich eingeführt um die gesamten technischen Details und Fragen rund die Themen elektrischen Leitungen und Rohrleitungen und Ausführung des vorbeugenden baulichen Brandschutzes zu beantworten.
Damit die Erfüllung der Schutzziele des vorbeugenden baulichen Brandschutzes gewährleistet ist, stellt die MLAR differenzierte Anforderungen an die Planung und Ausführung.
Eine Nichterfüllung hat die Ablehnung einer Abnahme zur Folge.
Grundlagen MLAR:
Der Schwerpunkt der MLAR sind alle Bereiche von Leitungsanlagen mit Anforderungen an die Sicherheit von Besuchern und Bewohnern eines Gebäudes.
- Leitungsanlagen in Flucht- und Rettungswegen
- Wand- und Deckendurchführungen
- Elektrischer Funktionserhalt
Der Geltungsbereich der MLAR umfasst alle Gebäude, bei denen Auflagen durch das Baurecht getätigt werden.
Die MLAR gilt für folgende Leitungsarten:
- Elektrische Leitungen
- Sanitärleitungen
- Heizungsleitungen
- Leitungen für brennbare Gase und Flüssigkeiten
- Durchführung von Feuerlösch- und Sprinklerleitungen
- Leitungen für nichtbrennbare Gase und Flüssigkeiten
Struktur der MLAR:
Leitungsanlagen-Richtlinien MLAR/LAR/RbALei
Kapitel 1: Begriffe
Kapitel 2 : Einsatzbereiche
Kapitel 3: Flucht- und Rettungswege
(Montage von Leitungsanlagen, Installationsschächten und
–kanälen sowie Unterdecken in Flucht- und Rettungswegen)
Kapitel 4: Durchführungen
4.1 Durchführungen in R 90-Qualität mit ABP/ABZ
4.2 Durchführung nach den Erleichterungen der
MLAR/LAR/RbALei
Kapitel 5: Funktionserhalt
Begriffe:
MLAR : Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie
LAR: Leitungsanlagen-Richtlinie z.B. LAR-NRW
RbALei: Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an
Leitungsanlagen, z.B. RbALei-Sachsen
MBO: Musterbauordnung
TRGI: Technische Richtlinie Gasinstallation
TRF: Technische Richtlinie Flüssiggasinstallation