Abschottung von nichtbrennbaren Rohrleitungen
Einsatzbereiche:
Nichtbrennbare Rohrleitungen, die durch Gebäude oder Räume führen, müssen im Bereich von Wand- und Deckendurchführungen mit einer Conlit-Schale bekleidet werden, da die brandschutztechnische Einstufung der Wände und Decken nicht beeinträchtigt werden darf. Zusätzlich bleibt hierdurch der Raumabschluss erhalten.
Eigenschaften:
Dicht gegen Feuer und Rauchgase, temperaturabbauend, raumabschließend, löschwasserstrahlfest und mechanisch stabil.
Zulässige Belegung:
Beliebig frei wählbare Rohrquerschnitte
Feuerwiderstandsklasse:
F 30 bis F 120 nach DIN 4102, nichtbrennbare Baustoffklasse A 1.
Flexible Rohrabschottungen
Möglichkeit A
Spezielle Brandschutzfugen geprüft nach DIN 4102 bis Feuerwiderstandsklasse F 120.
Brandschutzkompensatoren/Manschetten zur feuerbeständigen Abdichtung von Bewegungsfugen, z. B. zwischen Mauerrohr und Medienrohr; keine Übertragung von Verstellkräften auf angeschlossene Systeme.
Bewegungsaufnahme:
Axial +/- bis zu 70 %, Radial bis zu 40 %
Lagerung:
Bis zu 6 Monate frostfrei
Möglichkeit B
Einsatz:
Für feuerbeständige Dehnfugenfüllungen F 90 in Anlehnung an DIN 4102. Dichtungen für Fugen zwischen Mauerrohr und Medienrohr. Sehr gut einsetzbar zur Abdichtung von Rohrbatterien.
Bewegungsaufnahme:
Radial +/- 10 % der ursprünglichen Fugenbreite
Lateral 20 % der ursprünglichen Fugenbreite