Maßgeschneiderte Brandschutzmaßnahmen im Gesundheitswesen für Kränkenhäuser und Pflegeeinrichtungen
In der jüngsten Vergangenheit haben Modernisierung, Sanierung sowie Neubau im Gesundheitswesen von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen stark zugenommen.
Die hierfür notwendigen baulichen Anforderungen sind in der
Muster-Krankenhausbauverordnung (KhBauV) aus dem Jahr 1976 festgelegt.
Diese Krankenhausbauverordnung gilt wie auch die Krankenhausgesetze für das jeweilige Bundesland und stellt eine Rechtsnorm dar.
Der Betreiber ist verantwortlich für den sicheren Betrieb und die hiermit verbundenen Maßnahmen.
In Zusammenarbeit mit der Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes e. V. (vfdb), der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) sowie fachkompetenten Sachverständigen wurde eine Richtlinie erstellt, die für die Bereiche Planung, Bau, Umbau und Betrieb von Krankenhäusern, Senioren- und Pflegeheimen, Fach-, Reha- und Kurkliniken sowie Sanatorien gelten.
Kostenersparnis durch rechtzeitige Planung
Um Folgekosten zu vermeiden, ist eine umfassende und professionelle Planung unverzichtbar.
Zusammen mit den zuständigen Gutachtern und Architekten klären wir bereits im Vorfeld eines Bau- oder Sanierungsverfahrens, wie der vorbeugende bauliche Brandschutz erfolgen muss und legen hierbei großen Wert auf Kosteneffizienz. Somit werden von
Anfang an Fehlplanungen durch nicht im Vorfeld berücksichtigte Faktoren vermieden und teure, später anfallende Sonderlösungen bleiben aus.
Aktuelle Richtlinien für den Brandschutz im Krankenhaus
Damit Sie Gewissheit haben, ob in Ihrer Einrichtung alle aktuellen Brandschutzvorschriften hinsichtlich des vorbeugenden baulichen Brandschutzes erfüllt wurden, bieten wir Ihnen an, gemeinsam mit Ihnen und Ihrem Brandschutzbeauftragten bzw. dem zuständigen Brandschutzgutachter anhand vorliegender Pläne eine Bestandsaufnahme durchzuführen.
Gerne schauen wir uns die entsprechenden Gegebenheiten persönlich vor Ort an und unterstützen Sie bei der Klärung folgender wichtiger Punkte:
- Sind die Vorgaben des Brandschutzkonzepts hinsichtlich der baulichen Anlage und Nutzung erfüllt?
- Sind Öffnungen in Brandwänden durch geeignete Feuerschutzabschlüsse geschützt?
- Sind brandabschnittsübergreifende Kanäle von lüftungstechnischen Anlagen durch Brandschutzklappen geschützt?
- Sind brandabschnittsübergreifende Leitungsschächte mit Anforderungen an die Feuerwiderstandsdauer unbeschädigt?
- Wird die maximale Länge von 30 m für Rettungswege eingehalten?
- Sind Rauchabschnittstrennungen öffnungslos oder mit geeigneten Abschlüssen gesichert?
- Sind alle Räume mit erhöhter Brandgefahr von den weiteren Gebäudeeinheiten feuerbeständig abgetrennt?
Hoher Aufwand durch Räumung im Brandfall
Im Brandfall können Krankenhäuser und andere Pflegeeinrichtungen nur mit hohem Aufwand geräumt werden, da die Patienten bzw. Bewohner nicht immer zu einer selbständigen Flucht in der Lage sind.
Außerdem halten sich dort oftmals ortsfremde Personen auf, wie z. B. Besucher oder ambulante Patienten.
Referenzen
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St. Johannes Hospital Arnsberg / Neheim |
Paulinen Krankenhaus Bad Bentheim |
Fachklinik Bad Bentheim |
Zentralverband Krankenhäuser Bad Oeynhausen |
Knappschafts-krankenhaus Bochum |
Marienhospital Bottrop |
Knappschafts-krankenhaus Dortmund-Brakel |
Städtische Kliniken Dortmund |
ZKO Poliklinik Essen |
Knappschafts-krankenhaus Bergmannsheil Gelsenkirchen-Buer |
St. Josef Hospital Gelsenkirchen-Horst |
St. Josef Hospital Hagen |
Dreifaltigkeits Hospital Lippstadt |
Franziskus Hospital Münster |
Alexiana Krankenhaus Münster |
Franziskus Hospital Osnabrück |
Landeskrankenhaus Osnabrück |
Städtische Kliniken Osnabrück |
Jakobi Krankenhaus Rheine |
Mathias Spital Rheine |
Seniorenstift Melle Melle |
caritas Altenheim Herten |
Krankenhaus Plettenberg Plettenberg |
Helios Klinik Lengerich |
LWL Klinik Lengerich |
Ameos Klinikum Osnabrück |
Klinikum Ibbenbüren |
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